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Spielplatzabnahme

 

Neuanlagen

Direkt nach Fertigstellung des Spielplatzes

  • Abnahme durch Fachperson
  • Beurteilung des gesamten Sicherheitsniveaus der Spielgeräte und Umgebung
  • Erstellung eines Situationsberichts mit allfällig erforderlichen Massnahmen
  • Dient als Grundlage für Serviceverträge

Bestehende Anlagen

Beurteilung einer älteren Spielanlage

  • Abnahme durch Fachperson
  • Beurteilung des gesamten Sicherheitsniveaus der Spielgeräte und Umgebung
  • Beurteilung der Witterungseinflüsse, Vorliegen von Fäulnis oder Korrosion
  • Beurteilung von allfälligen Veränderungen oder zusätzlich eingebauten oder ersetzten Elementen
  • Erstellung eines Situationsberichts mit allfällig erforderlichen Massnahmen

Unser Fachexperte für Spielplatzsicherheit

Die Firma Creaplay AG beratet Sie gerne und erstellt für Ihren Spielplatz eine schriftliche Bestandesaufnahme in Form einer Jahres-Hauptinspektion.

Diese beinhaltet eine Risikoanalyse der vorliegenden Mängel und der sonstigen möglichen Gefahrenstellen. Gerne erstellt die Creaplay AG für Sie eine unverbindliche und kostenlose Offerte. Wenn Sie dazu 2 bis 3 Bilder des Spielplatzes schicken, kann der Aufwand im Vorfeld besser abgeschätzt werden.

Die Norm legt vier verschiedene Arten der Prüfung fest. Diese unterscheiden sich sowohl in der Häufigkeit, mit der sie durchgeführt werden, als auch in der geforderten Kompetenz des Prüfers.

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Spielplatzkontrolle, Spielplatzsicherheit und Spielplatzprüfung nach SN EN 1176

Das Kind lernt im Spiel seine physischen Fähigkeiten kennen, zu verbessern und weiterzuentwickeln, Risiken einzuschätzen und diese bewusst einzugehen oder zu unterlassen. Die Aufgabe eines Spielplatzes ist es, dies auf eine schöne Art, in einem geschützten Rahmen zu ermöglichen. Die Pflicht des Betreibers ist es, für die nötige Sicherheit zu sorgen.

Selbstverständlich gilt es, Unfälle auf Spielplätzen möglichst zu vermeiden. Bei Kindern ist ein erlebter kleinerer Schmerz – wie etwa bei geringfügigen Unfällen – mitunter aber eine wichtige Lernhilfe und meist vertretbar; darunter fallen auch Quetschungen, Prellungen oder gebrochene Gliedmassen. Kinder entwickeln so frühzeitig ihr Selbstschutzverhalten und lernen, Gefahren richtig einzuordnen. Bedenklich aus sicherheitstechnischer Sicht wird es dann, wenn die Kinder eine Gefahr nicht erkennen können. Man spricht dann von «unkalkulierbaren» Risiken. Darunter fallen beispielsweise verdeckte Gefahren, die auf technische Mängel zurückzuführen sind.

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Seit 1998 besteht eine verbindliche Sicherheitsnorm für öffentliche Spielanlagen. Mit öffentlich sind alle Anlagen gemeint, die mehrheitlich frei zugänglich sind. In erster Linie sollen dadurch Unfälle auf Spielplätzen vermieden werden, die zu schwerwiegenden und bleibenden Schäden führen.

Fachgerechte Spielplatzkontrollen gewährleisten die Spielplatzsicherheit für Kinder. Unfälle auf Spielplätzen ereignen sich oft nicht aufgrund von Fehleinschätzungen der Kinder, die Mehrzahl der Spielplatzunfälle passieren vor allem durch unzureichenden Fallschutz oder nicht eingehaltene Sicherheitsabstände zwischen den Spielplatzgeräten. Auch technische Mängel, Fangstellen oder Verschleiss an den Geräten gefährden die Sicherheit auf Spielplätzen und damit die Sicherheit der Kinder.

Bürli AG
Bürli Spiel- und Sportgeräte AG
Längmatt 1
CH-6212 St. Erhard
Telefon 041 925 14 00
info@buerli.swiss

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag:
07.30 – 12.00 / 13.15 – 17.00 Uhr
Freitag:
07.30 – 12.00 / 13.15 – 16.30 Uhr

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