Fallschutz
Natürliches Fallschutzmaterial
Als natürlicher Fallschutz können Rundkies, Holzschnitzel, Sand oder Rindenmulch verwendet werden. Je nach Fallhöhe muss die Schichtdicke angepasst werden.
Fallhöhe 0 bis 200 cm = minimale Schichtdicke 30 cm
Fallhöhe bis 300 cm = minimale Schichtdicke 40 cm
Bei diesen Materialien ist die Korngrösse vorgeschrieben:
Rundkies |
Korngrösse 2 – 8 mm* |
Holzschnitzel |
Korngrösse 5 – 30 mm |
Sand |
Korngrösse 0.2 – 2 mm* |
Rindenmulch |
Korngrösse 20 – 80 mm |

Fallschutzplatten / synthetisches Fallschutzmaterial
Gemäss Norm sind stossdämpfende Böden als Fallschutz vorgeschrieben. Mit unseren HIC-geprüften Fallschutzplatten erfüllen wir diese Anforderungen. Die Vorteile dieses Bodenbelages sind weitgehend trockene und unterhaltsfreie Spielflächen. Wir führen verschieden Arten von Fallschutzplatten, je nach Art und Hersteller sind die zu erfüllenden Anforderungen unterschiedlich. Bis zu einer Fallhöhe von 100 cm kann Rasen als Fallschutz verwendet werden.
Unsere Vollgummiplatten Flex bieten wir in verschiedenen Dimensionen und Dicken an. Sie werden vorzugsweise auf Splittbeton, Splitt oder Sand verlegt. Auf gebundenen Böden, wie Asphalt oder Beton, ist eine Verklebung möglich.
Die Rasengitter-Fallschutzplatten können auf gewachsenem Terrain oder in Schotterrasen verlegt werden. Danach werden Sie mit Rasenerde und Sportrasensubstrat aufgefüllt.


Plattendicke 53 mm

Fallhöhe bis 210 cm
Plattendicke 63 mm

Plattendicke 80 mm
Erzwungene Bewegung
Geräte mit einer freien Fallhöhe von mehr als 60 cm oder mit erzwungener Bewegung:
Geräte mit einer freien Fallhöhe von weniger als 60 cm und ohne erzwungene Bewegung:
Bei diesen Spielplatzgeräten ist keine Prüfung der kritischen Fallhöhe des Bodens erforderlich. Ausser Hartböden sind alle dämpfenden Bodenarten erlaubt, beispielsweise Rasen.
